Das sächsische E-Government-Gesetz

Thema

Seit dem 9. August 2014 besitzt der Freistaat Sachsen ein „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen (SächsEGovG)“. Damit soll die Staatsmodernisierung durch zunehmende Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsprozesse vorangetrieben werden. Die Umsetzung wird durch einen Staatsvertrag zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat gestützt, in dem wesentliche technologische Basiskomponenten zur Nutzung bereitgestellt werden.

Zielgruppe

Kommunale Entscheidungsträger, Geschäftsführer und Entscheidungsträger aus dem Mittelstand (z.B. Orga-Leiter), Interessierte Vertreter von Stadt- und Gemeinderäten.

Ziele

Das Seminar gibt einen Überblick über das sächsische E-Government-Gesetz sowie Handlungsempfehlungen zur organisatorischen und technischen Umsetzung des Gesetzes. Als roter Faden dienen der aus dem Gesetz abgeleitete zeitliche Meilensteinplan und die verabschiedeten Basiskomponenten. Außerdem werden die Paragraphen detaillierter vorgestellt, die einen direkten Nutzen für die mittelständige Wirtschaft ermöglichen. Dieser Transfer wird durch Praxisbeispiele illustriert.

Inhalt

  • Datenschutz
  • Bereitstellung von Daten (Open Data)
  • Interoperabilität und Informationssicherheit
  • Die Basiskomponenten (u.a. Prozeßmodellierung)
  • Elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung

Referent

Dr. Ralf Cordes