E-Government

Die Sachsen waren schon immer Vorreiter. August der Starke stellte 1724 mit dem „Codex Augusteus“ ein umfangreiches Werk an Gesetzen und Verordnungen sinnigerweise in Leipzig vor. In den Jahren nach der Veröffentlichung erwuchs daraus eine neue „ständefreie“ Landesverfassung für Sachsen.

Stark und zielgerichtet haben auch die sächsische Landesregierung und ihr CIO gearbeitet, um 290 Jahre später als erstes deutsches Bundesland ein E-Government-Gesetz für den Freistaat zu verabschieden.

Und wie bei August dem Starken stehen Staatsmodernisierung und Staatsverschlankung im Vordergrund. Mit den Mitteln unserer Zeit: Nutzung der Leistungen von Kommunen und Land wo immer Sie sind. Dem Internet sei Dank.

Um die Staatsmodernisierung für alle Kommunen und Behörden schnell und unkompliziert verfügbar zu machen, wurde neben der Veröffentlichung des Gesetzes auch ein Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen. Ein solides, zukunftssicheres Fundament für öffentliche Verwaltung, Bürger und Unternehmen.

Als Sachsen und 10. Enkelgeneration „August des Starken“ fühlen wir uns stark und verpflichtet, auf der einen Seite Kommunen, Landkreise und Ministerien effizient bei der Umsetzung zu unterstützen und auf der anderen Seite Unternehmen die Chancen des E-Governments nutzbar zu machen.